Ratgeber

Jahresabschluss-Checkliste Schweiz: alles für den Abschluss 2026

Ein sauberer Jahresabschluss beginnt nicht im März, sondern im Dezember: mit vollständigen Belegen, abgestimmten Konten und einer klaren Liste. Diese Checkliste führt Sie durch alle Bereiche, nennt die Fristen für den Abschluss 2026 und zeigt, was Sie Ihrer Treuhand übergeben.

Von Dario TschannenAktualisiert am 10 Minuten Lesezeit
Checkliste zum Jahresabschluss 2025 mit erledigten und offenen Punkten und Gesetzesartikeln

Das Wichtigste in Kürze

  • Der erste harte Termin ist nicht die Jahresrechnung, sondern die Lohndeklaration an die AHV-Ausgleichskasse: innert 30 Tagen nach Ende des Kalenderjahres, also bis 30. Januar 2027 (Art. 36 AHVV).
  • AG und GmbH sowie Einzelunternehmen ab CHF 500'000 Umsatzerlös führen eine volle Buchhaltung mit Bilanz, Erfolgsrechnung und, bei juristischen Personen, Anhang (Art. 957 und 958 OR).
  • Der Geschäftsbericht ist innert sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres zu erstellen und dem zuständigen Organ vorzulegen, bei einem Kalenderjahr also bis 30. Juni 2027.
  • MWST-Fehler aus dem Abschluss 2026 sind spätestens in der Abrechnung des zweiten Quartals 2027 zu korrigieren, einzureichen bis 31. August 2027 (Art. 72 MWSTG).
  • Bücher, Belege, Geschäftsbericht und Revisionsbericht sind zehn Jahre aufzubewahren, für 2026 also mindestens bis Ende 2036 (Art. 958f OR).

Eine Checkliste für den Jahresabschluss in der Schweiz hilft vor allem gegen ein Problem: dass Kleinigkeiten erst auffallen, wenn die Treuhand im März nachfragt. Ein vergessener Kreditor, eine nicht abgegrenzte Versicherungsprämie oder unverrechnete Stunden verschieben das Ergebnis und ziehen Korrekturen bei Steuern und MWST nach sich.

Die folgende Liste ist nach Bereichen geordnet und in der Reihenfolge aufgebaut, in der ein Schweizer KMU den Abschluss üblicherweise erstellt. Sie gilt für das Geschäftsjahr 2026 mit Abschlussstichtag 31. Dezember 2026. Wer ein abweichendes Geschäftsjahr hat, verschiebt die Daten entsprechend.

Wer welchen Abschluss machen muss

Der Umfang hängt von der Rechtsform und vom Umsatz ab. Nach Art. 957 OR gilt die volle Pflicht zur Buchführung und Rechnungslegung für alle juristischen Personen, also AG und GmbH immer, sowie für Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit mindestens CHF 500'000 Umsatzerlös im letzten Geschäftsjahr. Darunter genügt eine Buchhaltung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage, die sogenannte Milchbüechlirechnung. Die Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung gelten dabei sinngemäss.

PunktEinzelunternehmen unter CHF 500'000Einzelunternehmen ab CHF 500'000GmbH und AG
BuchführungEinnahmen, Ausgaben, VermögenslageDoppelte BuchhaltungDoppelte Buchhaltung
JahresrechnungKeine im Sinne von Art. 958 ORBilanz und ErfolgsrechnungBilanz, Erfolgsrechnung und Anhang
AnhangNeinVerzicht möglich (Art. 959c Abs. 3 OR)Immer
GenehmigungKeineKeine GeneralversammlungGeneralversammlung innert sechs Monaten
RevisionKeineKeineOrdentlich, eingeschränkt oder Opting-out
AufbewahrungZehn JahreZehn JahreZehn Jahre

Nicht verwechseln: Die Grenze von CHF 100'000 Umsatz betrifft die Eintragung eines Einzelunternehmens ins Handelsregister (Art. 931 OR), nicht die Buchführung. Ein Einzelunternehmen mit CHF 200'000 Umsatz muss sich eintragen lassen, schuldet aber nur eine Milchbüechlirechnung. Bei der GmbH und AG gilt: Eine eingeschränkte Revision ist der Normalfall; darauf verzichten kann eine Gesellschaft mit höchstens zehn Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt, wenn alle Gesellschafter zustimmen (Art. 727a OR).

Jahresabschluss-Checkliste Teil 1: Konten abstimmen

Am Anfang steht die Vollständigkeit. Erst wenn alle Belege des Jahres erfasst und die Geldkonten abgestimmt sind, lohnt es sich, über Bewertungen nachzudenken. Arbeiten Sie diesen Teil im Januar ab, solange die Kontoauszüge und Lieferantenrechnungen frisch sind.

Debitoren

  • Offenpostenliste per 31.12.2026 ausdrucken und mit dem Saldo des Debitorenkontos abstimmen.
  • Bezahlte, aber nicht verbuchte Rechnungen ausgleichen.
  • Rechnungsentwürfe für Leistungen aus 2026 fertigstellen und mit Datum 2026 verbuchen.
  • Zweifelhafte Forderungen einzeln beurteilen und wertberichtigen (Art. 960 Abs. 3 OR). Die pauschale Wertberichtigung von 5 % Inland und 10 % Ausland ist Steuerpraxis, keine Vorschrift des OR.
  • Uneinbringliche Forderungen ausbuchen; die MWST darauf als Entgeltsminderung korrigieren.

Kreditoren

  • Alle Lieferantenrechnungen erfassen, die 2026 betreffen, auch wenn sie erst im Januar eintreffen.
  • Offene Kreditoren mit den Kontoauszügen der Lieferanten vergleichen, wo vorhanden.
  • Gutschriften und Anzahlungen an Lieferanten prüfen.

Bank und Kasse

  • Saldo jedes Bankkontos per 31.12. mit dem Kontoauszug abstimmen, Differenzen aufklären.
  • Kreditkarten- und PayPal-Konten ebenso abstimmen.
  • Kassenbestand zählen, Kassabuch abschliessen. Ein negativer Kassenbestand ist ein sicherer Hinweis auf einen Fehler.
  • Durchlauf- und Geldtransferkonten müssen auf null stehen.

Teil 2: bewerten und abgrenzen

Im zweiten Teil geht es darum, dass die Erfolgsrechnung das Jahr 2026 zeigt und nicht bloss den Zahlungsverkehr. Hier entstehen die meisten Ermessensfragen, und hier lohnt sich die Abstimmung mit der Treuhand am meisten.

Angefangene Arbeiten

  • Geleistete, aber noch nicht fakturierte Stunden je Projekt per 31.12. ermitteln.
  • Angefangene Arbeiten höchstens zu Herstellungskosten bewerten und aktivieren (Art. 960c Abs. 1 OR).
  • Erhaltene Anzahlungen von Kunden passivieren und nicht als Umsatz verbuchen.

Abgrenzungen und Rückstellungen

  • Vorausbezahlte Versicherungen, Mieten und Abonnements aktiv abgrenzen.
  • Noch nicht erhaltene Rechnungen für 2026, etwa Strom, Telefon oder Revision, passiv abgrenzen.
  • Rückstellungen bilden, sobald ein Mittelabfluss aus einem Ereignis von 2026 zu erwarten ist: Garantien, Prozesse, Ferien- und Überzeitguthaben (Art. 960e Abs. 2 OR).
  • Steuerrückstellung für Gewinn- und Kapitalsteuern 2026 schätzen.
  • Kleinbetriebe mit Nettoerlösen oder Finanzerträgen unter CHF 100'000 dürfen nach Art. 958b Abs. 2 OR auf Abgrenzungen verzichten und nach Einnahmen und Ausgaben abrechnen.

Anlagen und Abschreibungen

  • Anlageverzeichnis nachführen: Zugänge, Abgänge, Verkäufe 2026.
  • Abschreibungen nach dem Wertverzehr buchen (Art. 960a Abs. 3 OR). Die Merkblätter der ESTV nennen steuerliche Höchstsätze, keine handelsrechtliche Pflicht.
  • Kleinanschaffungen, die direkt in den Aufwand gebucht wurden, auf ihre Aktivierungspflicht prüfen.

Inventar

  • Warenlager per Stichtag körperlich zählen und die Zählliste unterschreiben.
  • Zum tieferen Wert aus Anschaffungskosten und Veräusserungswert bewerten (Art. 960c OR). Das sogenannte Warendrittel ist eine steuerliche Reserve, keine Bewertungsregel des OR.
  • Ladenhüter und beschädigte Ware separat erfassen.

Teil 3: MWST, Löhne und Abschluss

Im dritten Teil stimmen Sie die Zahlen mit den Meldungen an Behörden und Versicherungen ab. Hier liegen die Termine, die nicht verschoben werden können, allen voran die Lohndeklaration Ende Januar.

MWST-Abstimmung

  • Umsatzabstimmung: deklarierter Umsatz aller Abrechnungen 2026 gegen die Erfolgsrechnung.
  • Vorsteuerabstimmung: geltend gemachte Vorsteuer gegen die Vorsteuerkonten.
  • Privatanteile und gemischte Verwendung korrigieren.
  • Differenzen über eine Korrekturabrechnung im ePortal bereinigen, spätestens in der Abrechnung des zweiten Quartals 2027 (Art. 72 MWSTG).

Löhne, Lohnausweise und AHV-Lohndeklaration

  • Lohnsummenabstimmung: Lohnbuchhaltung gegen die Lohnkonten der Finanzbuchhaltung.
  • Lohndeklaration an die Ausgleichskasse bis 30. Januar 2027 einreichen. Massgebend ist der Eingang (Art. 36 AHVV).
  • Lohnausweise (Formular 11) für alle Mitarbeitenden erstellen. Ob zusätzlich eine Kopie an die Steuerbehörde geht, regelt der Kanton.
  • BVG, UVG, KTG und gegebenenfalls Quellensteuer abrechnen; Akontozahlungen mit der Schlussabrechnung abgleichen.
  • Ferien- und Überzeitguthaben per 31.12. erheben.

Abschluss und Aufbewahrung

  1. Kontokorrent des Inhabers oder Gesellschafters prüfen und verzinsen.
  2. Bilanz und Erfolgsrechnung erstellen, Vorjahresvergleich auf Ausreisser prüfen.
  3. Bei GmbH und AG: Anhang erstellen und den Geschäftsbericht unterzeichnen lassen.
  4. Saldovortrag ins Jahr 2027 buchen.
  5. Bücher, Belege, Geschäftsbericht und Revisionsbericht zehn Jahre aufbewahren; die Frist beginnt mit dem Ablauf des Geschäftsjahres (Art. 958f OR). Elektronische Aufbewahrung ist zulässig, wenn die Unterlagen jederzeit lesbar gemacht werden können.

Die Aufbewahrungspflicht steht in Art. 958f OR und gilt auch für die Milchbüechlirechnung. Für die MWST gelten bei Unterlagen zu Immobilien 20 Jahre (Art. 70 Abs. 3 MWSTG).

Fristen für den Abschluss 2026

30 Tage
für die Lohndeklaration an die AHV nach Jahresende
60 Tage
für die MWST-Abrechnung des letzten Quartals
6 Monate
bis der Geschäftsbericht vorliegen muss
10 Jahre
Aufbewahrung der Unterlagen nach Art. 958f OR
TerminWasGrundlage
30. Januar 2027Lohndeklaration 2026 an die AHV-Ausgleichskasse (Eingang)Art. 36 AHVV
Januar bis Februar 2027Lohnausweise an die MitarbeitendenKantonal geregelt
28. Februar 2027MWST-Abrechnung und Zahlung 4. Quartal oder 2. Semester 2026Art. 71 und 86 MWSTG
30. Juni 2027Geschäftsbericht erstellt und dem zuständigen Organ vorgelegt, Generalversammlung bei AG und GmbHArt. 958 Abs. 3, 699 Abs. 2 und 805 Abs. 2 OR
31. August 2027MWST-Korrekturen aus dem Abschluss 2026, mit der Abrechnung 2. Quartal 2027Art. 72 MWSTG
Kantonal verschiedenSteuererklärung 2026Kantonales Steuerrecht
31. Dezember 2036Ende der Aufbewahrungspflicht für die Unterlagen 2026Art. 958f OR

Die Lohndeklaration ist der früheste und oft unterschätzte Termin. Nach Art. 36 AHVV rechnen Arbeitgeber innert 30 Tagen nach Ablauf der Abrechnungsperiode ab; ist das Kalenderjahr die Periode, läuft die Frist am 30. Januar ab. 2027 ist das ein Samstag. Der Geschäftsbericht muss nach Art. 958 Abs. 3 OR innert sechs Monaten erstellt und vorgelegt werden; für die Generalversammlung der AG gilt dieselbe Frist nach Art. 699 Abs. 2 OR.

Übergabe an die Treuhand

Wer den Abschluss von einer Treuhand erstellen lässt, spart beiden Seiten Zeit, wenn die Unterlagen vollständig und auf einmal kommen. Bewährt hat sich diese Übergabeliste:

  1. Zugriff auf die Buchhaltung: die Treuhand als Benutzerin mit passenden Rechten einladen, statt Exporte zu verschicken.
  2. Kontoauszüge aller Bank- und Kreditkartenkonten per 31.12.2026.
  3. Offenpostenlisten Debitoren und Kreditoren per 31.12.2026.
  4. Liste der Abgrenzungen, Rückstellungen und angefangenen Arbeiten mit Belegen.
  5. Inventarliste mit Bewertung.
  6. Anlageverzeichnis mit Zu- und Abgängen.
  7. Lohnjournal, Lohndeklaration, Lohnausweise und Schlussabrechnungen der Versicherungen.
  8. MWST-Abrechnungen 2026 mit Umsatz- und Vorsteuerabstimmung.
  9. Verträge mit Wirkung über den Stichtag: Leasing, Darlehen, Mietverträge.
  10. Eine kurze Notiz zu Besonderheiten des Jahres: neue Produkte, grosse Investitionen, Streitfälle.

Für Treuhandbüros mit vielen Mandanten zeigt das Treuhand-Cockpit von Bilano den Stand aller verbundenen bexio-Mandanten auf einen Blick.

Die Checkliste in bexio mit Bilano

Die eigene Checkliste von bexio unter «Buchhaltung > Jahresabschluss» prüft technische Punkte: Soll/Haben-Differenzen, ob die Erfolgsverbuchung gemacht wurde und ob Hilfskonten ausgeglichen sind. Inhaltliche Fragen wie Abgrenzungen, Bewertungen oder die MWST-Abstimmung prüft sie nicht. Grüne Häkchen heissen also «rechnerisch aufgegangen», nicht «Abschluss korrekt».

Bilano geht die Jahresabschluss-Checkliste mit Ihren bexio-Daten durch und setzt für jeden Punkt einen Status: ok, prüfen oder nicht lesbar, jeweils mit dem Artikel aus OR oder MWSTG, auf dem der Punkt beruht. Offene Rechnungsentwürfe, alte Debitoren, fällige Kreditoren und erfasste, aber nicht verrechnete Stunden werden dabei direkt aus bexio gelesen. Buchungen nimmt Bilano nur vor, wenn Sie sie in der Vorschau bestätigen.

Checkliste zum Jahresabschluss 2025 mit erledigten und offenen Punkten und Gesetzesartikeln
Die Jahresabschluss-Checkliste in Bilano mit Status je Punkt und Rechtsgrundlage.
Jahresabschluss

Was für den Abschluss noch fehlt, als Checkliste mit Fristen und Gesetzesartikeln.

Erfasste und fakturierte Stunden je Projekt
Erfasste und verrechnete Stunden je Projekt: die Grundlage für die angefangenen Arbeiten per 31.12.

Häufige Fragen

Was gehört alles zum Jahresabschluss?

Bei voller Rechnungslegungspflicht Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang (Art. 958 Abs. 2 OR). Davor kommen die Abschlussarbeiten: Debitoren, Kreditoren, Bank und Kasse abstimmen, Abgrenzungen und Rückstellungen buchen, Abschreibungen, Inventar, MWST- und Lohnabstimmung.

Muss ein Einzelunternehmen einen Jahresabschluss machen?

Ab CHF 500'000 Umsatzerlös im letzten Geschäftsjahr ja, mit Bilanz und Erfolgsrechnung; auf den Anhang kann verzichtet werden. Darunter genügt eine Buchhaltung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage (Art. 957 OR). Die zehnjährige Aufbewahrungspflicht gilt in beiden Fällen.

Bis wann muss der Jahresabschluss einer GmbH fertig sein?

Der Geschäftsbericht ist innert sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres zu erstellen und der Gesellschafterversammlung vorzulegen, bei einem Kalenderjahr also bis 30. Juni (Art. 958 Abs. 3 und 805 Abs. 2 OR).

Bis wann muss die AHV-Lohndeklaration eingereicht werden?

Innert 30 Tagen nach Ende der Abrechnungsperiode, bei einem Kalenderjahr bis 30. Januar. Massgebend ist der Eingang bei der Ausgleichskasse (Art. 36 AHVV).

Wie lange muss ich Belege aufbewahren?

Zehn Jahre ab Ende des Geschäftsjahres, für Geschäftsbücher, Buchungsbelege, Geschäftsbericht und Revisionsbericht (Art. 958f OR). Für MWST-Unterlagen zu Immobilien 20 Jahre.

Dario Tschannen

Gründer von Bilano

Dario Tschannen ist Gründer von Bilano. Er baut die Infrastruktur, die Schweizer Buchhaltungsdaten ausschliesslich in der Schweiz verarbeitet, und ordnet in dieser Wissensreihe ein, was dabei rechtlich und praktisch gilt.

Dieser Beitrag ordnet die Rechtslage allgemein ein und ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine Beurteilung Ihres Einzelfalls ziehen Sie eine Fachperson bei.

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