Anleitung

MWST-Abrechnung Schweiz: Schritt für Schritt mit Beispiel

Eine MWST-Abrechnung nach der effektiven Methode besteht aus drei Blöcken: Umsatz, geschuldete Steuer und Vorsteuer. Wer weiss, welche Zahl in welche Ziffer des ESTV-Formulars gehört, schafft die Abrechnung in einer Stunde. Diese Anleitung zeigt den Weg mit einem durchgerechneten Beispiel.

Von Dario TschannenAktualisiert am 11 Minuten Lesezeit
MWST-Perioden 2025 mit Einreichfristen und Status

Das Wichtigste in Kürze

  • Die MWST-Abrechnung ist innert 60 Tagen nach Ende der Abrechnungsperiode einzureichen, die Steuer innert derselben Frist zu bezahlen (Art. 71 und 86 MWSTG).
  • Bei der effektiven Methode rechnen Sie geschuldete Steuer minus Vorsteuer ab; beim Saldosteuersatz multiplizieren Sie den Bruttoumsatz mit einem bewilligten Branchensatz.
  • Seit 2024 gehören die Umsätze zu 8,1 %, 2,6 % und 3,8 % in die Ziffern 303, 313 und 343, die Bezugsteuer in Ziffer 383.
  • Eingereicht wird elektronisch im ePortal der ESTV; seit Mai 2026 nur noch über den Service «MWST-Abrechnung pro».
  • Fehler, die beim Jahresabschluss auffallen, korrigieren Sie spätestens in der Abrechnung der Periode, in die der 180. Tag nach Geschäftsjahresende fällt (Art. 72 MWSTG).

Die MWST-Abrechnung in der Schweiz ist für viele KMU die Aufgabe, die alle drei Monate liegen bleibt, bis die Frist drückt. Dabei ist das Prinzip einfach: Sie melden der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), wie viel Umsatz Sie erzielt haben, wie viel Steuer darauf geschuldet ist und wie viel Vorsteuer Sie selbst bezahlt haben. Die Differenz überweisen Sie, oder Sie erhalten ein Guthaben zurück.

Diese Anleitung geht das Formular der effektiven Methode Ziffer für Ziffer durch, rechnet ein vollständiges Quartal durch und zeigt, wie Sie die Abrechnung im ePortal einreichen und später korrigieren. Für die Termine selbst gibt es einen eigenen Beitrag zu den MWST-Fristen.

Effektive Methode oder Saldosteuersatz

Bevor Sie die erste Zahl eintragen, muss klar sein, nach welcher Methode Ihr Unternehmen abrechnet. Das steht in Ihrer Registrierung bei der ESTV und lässt sich nicht von Quartal zu Quartal wechseln.

Effektive Methode

Die effektive Methode ist der Normalfall. Sie berechnen die Steuer auf Ihren Umsätzen zum jeweiligen Satz und ziehen die Vorsteuer ab, die Ihnen Lieferanten in Rechnung gestellt haben. Abgerechnet wird nach Art. 35 MWSTG vierteljährlich. Auf Antrag ist eine monatliche Abrechnung möglich, wenn regelmässig ein Vorsteuerüberschuss entsteht, und seit dem 1. Januar 2025 eine jährliche, wenn der Umsatz aus steuerbaren Leistungen CHF 5'005'000 nicht übersteigt.

Saldosteuersatzmethode

Kleinere Unternehmen können stattdessen nach Saldosteuersätzen abrechnen. Voraussetzung nach Art. 37 MWSTG ist, dass der Umsatz aus steuerbaren Leistungen CHF 5'024'000 pro Jahr nicht übersteigt und die nach dem Saldosteuersatz berechnete Steuer nicht mehr als CHF 108'000 beträgt. Sie multiplizieren den Umsatz einschliesslich Steuer mit dem bewilligten Branchensatz; einen Vorsteuerabzug gibt es nicht, er ist im Satz pauschal eingerechnet. Abgerechnet wird halbjährlich. Die Methode muss bei der ESTV beantragt werden und gilt mindestens eine Steuerperiode.

MerkmalEffektive MethodeSaldosteuersatz
BerechnungUmsatzsteuer minus VorsteuerBruttoumsatz mal Branchensatz
VorsteuerabzugJa, Beleg für BelegNein, pauschal im Satz enthalten
AbrechnungsperiodeQuartal (auf Antrag Monat oder Jahr)Halbjahr
Geeignet fürInvestitionen, Export, viel VorleistungDienstleister mit wenig Vorsteuer
WechselZum Saldosteuersatz frühestens nach drei JahrenMindestens eine Steuerperiode beibehalten

Die Ziffern des ESTV-Formulars

Das Formular der effektiven Methode ist in drei Teile gegliedert. Teil I ermittelt den steuerbaren Umsatz, Teil II die geschuldete Steuer, Teil III die abziehbare Vorsteuer. Die Ziffern sind die Nummern, unter denen die ESTV die Beträge erwartet; die meisten Buchhaltungsprogramme verwenden dieselben Nummern in ihren Steuercodes.

ZifferBezeichnungWas hinein gehört
200Total der vereinbarten bzw. vereinnahmten EntgelteGesamter Umsatz der Periode, weltweit, inklusive Exporte und Leistungen im Ausland
220Von der Steuer befreite LeistungenExporte und andere befreite Leistungen (Art. 23 MWSTG)
221Leistungen im AuslandLeistungen, deren Ort im Ausland liegt
225Übertragung im MeldeverfahrenNur mit zusätzlichem Formular 764
230Von der Steuer ausgenommene InlandleistungenZum Beispiel Mieten oder Heilbehandlungen, ohne Option
235EntgeltsminderungenSkonti, Rabatte, Debitorenverluste
280DiversesZum Beispiel Wert des Bodens, Ankaufspreise bei Margenbesteuerung
289Total Ziffern 220 bis 280Summe der Abzüge
299Steuerbarer GesamtumsatzZiffer 200 minus Ziffer 289
303 / 313 / 343Normalsatz 8,1 %, reduzierter Satz 2,6 %, Beherbergung 3,8 %Steuerbarer Umsatz je Satz und die Steuer darauf
383BezugsteuerDienstleistungen von Anbietern im Ausland ohne Schweizer MWST-Nummer
399Total geschuldete SteuerSumme der Steuerbeträge
400Vorsteuer auf Material- und DienstleistungsaufwandVorsteuer auf Einkäufen für den Leistungsprozess
405Vorsteuer auf Investitionen und übrigem BetriebsaufwandVorsteuer auf Anlagen, Miete, IT, Werbung
410 bis 420Einlageentsteuerung, Vorsteuerkorrekturen und VorsteuerkürzungenSonderfälle, etwa gemischte Verwendung oder Subventionen
479Total Ziffern 400 bis 420Abziehbare Vorsteuer
500 / 510Zu bezahlender Betrag / GuthabenZiffer 399 minus Ziffer 479
900 / 910Mittelflüsse, die nicht als Entgelte geltenSubventionen, Spenden, Dividenden, Schadenersatz

Für Leistungen bis 31. Dezember 2023 gelten noch die alten Sätze 7,7 %, 2,5 % und 3,7 % mit den Ziffern 302, 312, 342 und 382. Das ist relevant, wenn Sie heute eine Rechnung für eine Leistung aus 2023 erfassen: Massgebend ist der Zeitpunkt der Leistung, nicht das Rechnungsdatum.

Beispiel einer MWST-Abrechnung

Die fiktive Muster GmbH, ein Planungsbüro, rechnet effektiv und vierteljährlich ab. Im dritten Quartal 2026 hat sie für CHF 248'000 Leistungen erbracht, gerechnet ohne MWST. Darin enthalten sind CHF 18'000 für einen Auftrag an einen Kunden in Deutschland, der als Export von der Steuer befreit ist. Einem Kunden hat sie CHF 2'000 Skonto gewährt. CHF 8'000 des Umsatzes stammen aus dem Verkauf von Fachbüchern zum reduzierten Satz. Für eine Softwarelizenz eines US-Anbieters ohne Schweizer MWST-Nummer hat sie CHF 5'000 bezahlt.

ZifferBerechnungBetrag in CHF
200Total Entgelte248'000.00
220Export Deutschland18'000.00
235Skonto2'000.00
289220 + 23520'000.00
299200 minus 289228'000.00
3038,1 % auf CHF 220'00017'820.00
3132,6 % auf CHF 8'000208.00
383Bezugsteuer 8,1 % auf CHF 5'000405.00
399Total geschuldete Steuer18'433.00
400Vorsteuer auf Fremdleistungen und Material6'150.00
405Vorsteuer auf Miete, IT, Investitionen, inkl. Bezugsteuer CHF 4052'785.00
479Total Vorsteuer8'935.00
500Zahllast: 399 minus 4799'498.00

Drei Punkte aus dem Beispiel verdienen Aufmerksamkeit. Erstens steht der Export in Ziffer 200 und wird über Ziffer 220 wieder abgezogen; er verschwindet also nicht einfach aus dem Formular. Zweitens muss die Summe der Umsätze in den Ziffern 303 und 313 genau dem Betrag in Ziffer 299 entsprechen, hier CHF 228'000. Drittens wird die Bezugsteuer in Ziffer 383 geschuldet und, soweit die Leistung für steuerbare Zwecke verwendet wird, in Ziffer 405 wieder als Vorsteuer abgezogen. Bei voller Vorsteuerberechtigung ist sie damit kostenneutral, muss aber trotzdem deklariert werden.

Einreichen im ePortal der ESTV

Die Abrechnung nach der effektiven Methode reichen Sie elektronisch im ePortal der ESTV ein. Für die Saldo- und Pauschalsteuersatzmethode wird die Portalpflicht nach Angaben der ESTV erst auf den 1. Januar 2027 eingeführt. Den Service «MWST-Abrechnung easy» hat die ESTV im Mai 2026 eingestellt; seither läuft die Abrechnung ausschliesslich über «MWST-Abrechnung pro».

  1. Im ePortal anmelden. Ab dem 31. Oktober 2026 erfolgen Registrierung und Anmeldung über das Behörden-Login AGOV.
  2. Den Service «MWST-Abrechnung pro» öffnen und die offene Periode wählen.
  3. Die Beträge aus Ihrer Vorbereitung Ziffer für Ziffer übertragen, beginnend mit Ziffer 200.
  4. Die vom Portal berechneten Totale (289, 299, 399, 479, 500) mit Ihrer eigenen Rechnung vergleichen.
  5. Absenden und die Quittung als PDF zu den Unterlagen der Periode legen.
  6. Die Zahllast mit der Referenz der ESTV überweisen, spätestens am letzten Tag der 60-Tage-Frist.

Die Zahlung ist eine eigene Pflicht: Nach Art. 86 MWSTG ist die Steuer innert 60 Tagen nach Ende der Periode zu begleichen. Wer zu spät zahlt, schuldet ohne Mahnung Verzugszins, 2026 und 2027 zu 4,0 %.

Fehler korrigieren nach Art. 72 MWSTG

Eine eingereichte Abrechnung ist nicht in Stein gemeisselt, aber Korrekturen haben eine Frist. Stellen Sie im Rahmen des Jahresabschlusses Mängel fest, müssen Sie diese nach Art. 72 MWSTG spätestens in der Abrechnung über jene Periode korrigieren, in die der 180. Tag nach Ende des Geschäftsjahres fällt. Bei einem Geschäftsjahr, das dem Kalenderjahr entspricht, ist das der 29. Juni; die Korrektur gehört also spätestens in die Abrechnung des zweiten Quartals, die bis 31. August einzureichen ist.

Fehler in früheren Steuerperioden müssen Sie ebenfalls nachträglich korrigieren, solange die Steuerforderung dieser Perioden nicht rechtskräftig oder verjährt ist. Die Korrektur erfolgt in der Form, die die ESTV vorschreibt, im ePortal als Korrekturabrechnung für die betroffene Steuerperiode. Dort deklarieren Sie nur die Differenzen zu den bereits eingereichten Abrechnungen, nicht die ganze Periode neu.

Häufige Fehler in der MWST-Abrechnung

  • Exporte nur in Ziffer 220 statt zusätzlich in Ziffer 200 deklariert, oder umgekehrt nicht abgezogen.
  • Bezugsteuer auf Software, Werbung oder Beratung aus dem Ausland vergessen. Typische Fälle sind Cloud-Abos und Online-Werbung.
  • Vorsteuer aus Belegen abgezogen, die nicht auf das Unternehmen lauten oder keine MWST-Nummer des Lieferanten tragen.
  • Alter Satz von 7,7 % auf Rechnungen für Leistungen ab 2024 oder neuer Satz auf Leistungen aus 2023.
  • Skonti und Debitorenverluste nicht in Ziffer 235 erfasst, sodass zu viel Steuer abgerechnet wird.
  • Vorsteuer auf privat genutzte Fahrzeuge oder Räume voll abgezogen, ohne Korrektur in Ziffer 415.
  • Abrechnung eingereicht, aber Zahlung vergessen, oder umgekehrt.
  • Perioden nicht in der richtigen Reihenfolge abgeschlossen, sodass ein Beleg in der falschen Periode landet.

Wie Bilano die Abrechnung vorbereitet

Wenn Ihre Buchhaltung in bexio liegt, erstellt Bilano aus den gebuchten Zahlen einen Entwurf der MWST-Abrechnung nach der effektiven Methode, gegliedert nach den Ziffern des ESTV-Formulars: 200 bis 299, 303, 313, 343 und 383 sowie 400 bis 420, 479 und 500 oder 510. Jede Zahl ist mit ihrer Herkunft versehen, dazu kommt eine Kontrolle gegen die MWST-Konten und eine Liste der Positionen, die sich nicht automatisch zuordnen liessen. Eingereicht wird nicht von Bilano: Sie übertragen den geprüften Entwurf selbst ins ePortal.

Die Saldosteuersatzmethode unterstützt Bilano nicht. Statt eine Näherung zu rechnen, sagt Bilano in diesem Fall, dass es keinen Entwurf erstellt.

MWST-Perioden 2025 mit Einreichfristen und Status
MWST-Perioden 2025 einer Beispielfirma in Bilano: Status, Zeitraum und Frist je Quartal.

Häufige Fragen

Wann muss die MWST-Abrechnung eingereicht werden?

Innert 60 Tagen nach Ende der Abrechnungsperiode (Art. 71 MWSTG). Bei vierteljährlicher Abrechnung sind das in der Praxis der 31. Mai, 31. August, 30. November und der letzte Tag im Februar. Die Zahlung ist innert derselben Frist fällig.

Kann ich die MWST-Abrechnung noch auf Papier einreichen?

Bei der effektiven Methode nicht mehr: Sie wird im ePortal der ESTV eingereicht. Für die Saldo- und Pauschalsteuersatzmethode gilt die Portalpflicht nach Angaben der ESTV ab dem 1. Januar 2027.

Was ist besser, effektive Methode oder Saldosteuersatz?

Das hängt von Ihrer Vorsteuer ab. Wer viel investiert, exportiert oder hohe Vorleistungen bezieht, fährt mit der effektiven Methode oft besser. Dienstleister mit wenig Vorsteuer sparen mit dem Saldosteuersatz Aufwand. Rechnen Sie beide Varianten mit den Zahlen eines Jahres durch, bevor Sie wechseln.

Wie korrigiere ich eine falsche MWST-Abrechnung?

Im ePortal mit einer Korrekturabrechnung für die betroffene Steuerperiode, in der Sie nur die Differenzen deklarieren. Fehler, die beim Jahresabschluss auffallen, müssen spätestens in der Abrechnung der Periode korrigiert werden, in die der 180. Tag nach Geschäftsjahresende fällt (Art. 72 MWSTG).

Was gehört in Ziffer 200?

Das Total aller vereinbarten oder vereinnahmten Entgelte der Periode, also der gesamte Umsatz einschliesslich Exporten, Leistungen im Ausland und optierter Leistungen. Was nicht steuerbar ist, ziehen Sie anschliessend in den Ziffern 220 bis 280 ab.

Dario Tschannen

Gründer von Bilano

Dario Tschannen ist Gründer von Bilano. Er baut die Infrastruktur, die Schweizer Buchhaltungsdaten ausschliesslich in der Schweiz verarbeitet, und ordnet in dieser Wissensreihe ein, was dabei rechtlich und praktisch gilt.

Dieser Beitrag ordnet die Rechtslage allgemein ein und ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine Beurteilung Ihres Einzelfalls ziehen Sie eine Fachperson bei.

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